Arbeitshilfe DHPV – COVID-19

eingetragen in: Allgemein, Öffentlichkeitsarbeit

Arbeitshilfe des DHPV, Deutscher Hospiz- und Palliativverband e.V.

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

 

  • Stand 16.03.2020Allgemeine Informationen

Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 stellt der DHPV für seine Mitglieder eine Arbeitshilfe zur Verfügung.

Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sind eine besonders vulnerable Personengruppe, bei welcher die Gefahr eines schweren Verlaufes (deutlich) erhöht ist. Diese müssen daher besonders geschützt werden. Es ist aber selbstverständlich auch von besonderer Wichtigkeit, dass die sorgenden Personen vor einer Infektion geschützt werden, damit die gesundheitliche Versorgung und hospizliche Begleitung weiterhin gewährleistet ist. Sowohl das ärztlich-pflegerische Personal, aber auch die Koordinator*innen als Schnittstelle zwischen Patient*innen, Ehrenamtlichen und Netzwerk haben eine besondere Verantwortung in der Betreuung und Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Menschen inne und müssen geschützt werden.

Der DHPV möchte Ihnen Im Folgenden einige allgemeine Empfehlungen für die Einrich-tungen und Dienste der Hospizarbeit und Palliativversorgungen geben.

Es gibt zudem eine Vielzahl von Informationen zum Coronavirus, die am Ende der Ar-beitshilfe in strukturierter Form mit den entsprechenden Links aufgeführt sind.

  1. Corona-Virus und Übertragungswege

Das Akronym SARS steht für „Schweres Akutes Atemwegssyndrom“. Die Lungenerkran-kung, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann, wird als COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) bezeichnet.

Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar und wird durch Tröpfchen übertragen (d.h. über kleine Tröpfchen, die beim Husten/Niesen/Sprechen mit Schleim-häuten in Verbindung kommen). Eine Übertragung kann auch indirekt über Hände erfolgen, die dann mit der Mund- oder Nasenschleimhaut bzw. der Augenbindehaut in Kontakt kommen. Eine Übertragung durch Kontaktinfektion (z.B. durch das Berühren von Türklinken) ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, dürfte jedoch nach Einschätzung des Robert Koch Institutes (RKI) nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Einen ausführlichen „Steckbrief“ des RKI zum Corona-Virus u.a. mit Angaben zum Krankheitsverlauf, zu Risikogruppen, zur Basisreproduktionszahl (R0), zur Inkubationszeit sowie zur Letalität finden Sie https://www.rki.de

III. Schutz und Handlungsempfehlungen

  1. Hygienemaßnahmen
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen (Seife/Waschlotion, 20-30 Sekunden)
  • Verwendung von Händedesinfektionsmittel (viruzid, begrenzt viruzid)
    • Einhaltung der Husten- und Niesen-Etikette (wegdrehen, Husten/Niesen in die Armbeuge; Taschentücher nur 1x benutzen und entsorgen)
  • Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Nase, Mund) nicht mit ungewaschenen Händen berühren
  • Verzicht auf Handschlag und Umarmungen zur Begrüßung
  • Atemschutzmasken sollten dem medizinisch-pflegerischen Personal und er-krankten Personen vorbehalten bleiben
  • Abstand zu krankheitsverdächtigen Personen halten (1-2 m)
  • in beheizten Räumen häufiges Stoßlüften

 

  1. Aktuelle Schutzmaßnahmen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in Bezug auf Kontakte zu anderen Menschen im beruflichen wie privaten Bereich
  • Vermeidung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • weitgehender Verzicht auf soziale Kontakte
  • Verzicht auf die Durchführung bzw. den Besuch von Veranstaltungen jeglicher Art
  • Personen, die älter als 60 Jahre sind, und/oder unter Vorerkrankungen leiden, sollten nach Möglichkeit ihren Grippeschutz und nach Rücksprache mit dem Hausarzt auch ihren Pneumokokkenschutz aktualisieren.
  • Anpassung der Organisationsstrukturen im Team: z.B. Homeoffice (notwendige Absprachen hierzu klären), Übergabe per Mail/Telefon/Video, Aufteilung von Bürozeiten/getrennte Anwesenheitszeiten, soweit möglich, Untereinheiten bilden, Zuständigkeiten für Notfälle klären, besondere Hygieneregeln in der Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Bitte organisieren Sie die ambulanten Teams so, dass nach Möglichkeit keine direkten Kontakte zueinander geplant sind. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und die Ansprechbarkeit in der Koordination für die Ehrenamtlichen, die Betroffenen und Netzwerkpartner zu erhalten.
  • Besprechungen sollten nur abgehalten werden, soweit sie zur Aufrechterhaltung der Begleitung und Versorgung notwendig sind (ggf. als TK/Videokonferenz).
  • Bei einer potenziellen Infektion mit dem Coronavirus gibt es Hinweise des RKI, wie hier zu verfahren ist (Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2). https://www.rki.de Ziel ist, auch die medizinisch-pflegerische Versorgung der spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung (stationäre Hospize, SAPV) in ihrer besonderen Verantwortung in der Betreuung und Versorgung der schwerkranken und sterbenden Menschen weiterhin zu gewährleisten. Die Gesundheitsämter sind hier ebenfalls Ansprechpartner. Einen Link hierzu finden Sie weiter unten.
  • Patientenbesuche durch Ehrenamtliche im Rahmen einer Begleitung: Wichtig ist auch hier, dass dem Schutz aller Personen (der Betroffenen, ihrer Zugehörigen und auch der Ehrenamtlichen) Rechnung getragen wird. In der Regel sollte die Begleitung für einen gewissen Zeitraum durch Telefongespräche (ggf. auch durch Videoübertragung) erfolgen. Sofern dennoch ein Besuch erfolgen soll, ist vorher das Einverständnis der Betroffenen einzuholen und eine mögliche Gefährdung / Ansteckung zu erfragen bzw. darauf hinzuweisen. Die zuständigen Landesbehörden haben z.T. bereits ein Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen und auch schon für Krankenhäuser ausgesprochen, z.T. mit Ausnahmen für nahe Angehörige von sterbenden Menschen. Den Anweisungen der Träger der stationären Einrichtungen ist in jedem Fall Folge zu leisten!
  • In stationären Hospizen sollten die Besuchsregelungen überprüft und ggf. unter Beachtung der besonderen Situation auch eingeschränkt werden. Auch hier hat der Schutz der Betroffenen und der Mitarbeitenden Priorität. Den Entscheidungen der Landesbehörden insbesondere in Bezug auf Besuchsregelungen ist Folge zu leisten.
  • Weiterhin sollten in stationären Hospizen Führungen von Gruppen, Informations-veranstaltungen usw. ab sofort ausgesetzt werden.
  • Verzicht auf Reisen (sofern möglich)

 

Hinweis für ambulante Hospizdienste, die gem. § 39a Abs. 2 SGB V gefördert werden:

Die Hospizdienste sind gebeten, im Hinblick auf einen möglichen Rückgang der Anzahl der Begleitungen auch alle Begleitungen, die auf telefonischem oder elektronischem Weg erfolgen, zu dokumentieren sowie alle Begleitungen, bei denen aufgrund der aktuellen Situation aus dem Kreis der Ehrenamtlichen niemand zur Verfügung steht.

 

  1. Weitere Handlungsempfehlungen

Ein dreistufiger Nationaler Pandemieplan (Eindämmung, Schutz, Grundversorgung) dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Eine Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan (Stand. 04.03.2020) des RKI finden Sie hier. Den Einrichtungen wird empfohlen, sich mit Pandemieplänen vertraut zu machen. Hinweise zur Erstellung eines Pandemieplans für Einrichtungen finden Sie beim RKI unter „Krisenpläne“ oder beim betrieblichen Unfallversicherer, z.B. https://www.rki.de .

 

  1. Zuständiges Gesundheitsamt

Bitte achten Sie darauf, ob es aktuelle Informationen/Handlungsanweisungen von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt gibt. Das zuständige Gesundheitsamt können Sie hier her-ausfinden.

  1. Weiterführende Informationen
  2. Robert-Koch-Institut (RKI)

Auf den Seiten des RKI finden Sie ausführliche Informationen zum Coronavirus, insbe-sondere auch zu FAQs, Fallzahlen, Infektionsschutzmaßnahmen, Prävention und Be-kämpfung im medizinischen Bereich, zur Meldung von Verdachtsfällen und zu Krisenplänen.

  1. KBV

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt ebenfalls Informationen für Ärzt*innen und Praxispersonal heraus. Dort finden Sie Informationen über die Vorgehensweise bei Ver-dacht auf eine SARS-COV-2-Infektion, zu Meldepflichten, zu AU-Bescheinigungen (auch vereinfacht telefonisch) und zur Schutzausrüstung.

  1. Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Auch das BMG hält eine Vielzahl von Informationen bereit, insbesondere auch zu aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung, zu diversen Hotlines und wirtschaftlichen Fragen (z.B. Lohnausgleich, finanzieller Ausgleich für Selbständige). Diese Informationen finden Sie hier.

Das BMG gibt auch Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache heraus.

  1. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Die BZgA gibt ebenfalls Informationen heraus, insbesondere Antworten auf häufig gestellte Fragen, Merkblätter/Filme/Infografiken zu allgemeinen Hygienetipps, und Material für Pflegeeinrichtungen, die dort beispielsweise zur Information aufgehängt werden können.

 

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen heraus. Diese Informationen finden Sie hier.

  1. Internationale Organisationen
  • World Health Organization (Englisch)
  • Johns Hopkins University (USA)
  1. Presse

NDR-Podcast: Das (tägliche) Coronavirus-Update mit Prof. Dr. Christian Drosten (Institutsdirektor, Institut für Virologie, Charité)